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BildungsScheck - Machen Sie, dass Sie weiterkommen!
Mit dem BildungsScheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Teilnahmegebühren zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro BildungsScheck. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise: Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Wer wird gefördert?
1. Zugang für Privatpersonen, Existenzgründer und Freiberufler
Privatepersonen erhalten einen BildungsScheck, wenn sie: - abhängig beschäftigt sind und - in diesem und im letzten Jahr keine Weiterbildung besucht haben.
Ebenso erhalten Freiberufler und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit den BildungsScheck.
2. Zugang für Kleinstunternehmen
Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten erhalten jährlich bis zu 5 BildungsSchecks für Mitarbeiter, die in diesem und im letzten Jahr keine Weiterbildung besucht haben.
3. Zugang für kleine und mittlere Unternehmen
Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten erhalten jährlich bis zu 20 BildungsSchecks, wobei mindestens die Hälfte der BildungsSchecks für Menschen der besonders förderwürdigen Gruppe auszustellen ist.
Besonders förderwürdig sind:
- Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen - Beschäftigte, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten - befristet Beschäftigte - Zeitarbeitskräfte - Berufsrückkehrende, die besondere Schulungen zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind
Diese Personengruppe kann jährlich einen BildungsScheck erhalten.
Ansprechpartnerin:
IHK Mittleres Ruhrgebiet Martina Elbin
Ostring 30 - 32, 44787 Bochum Tel.: (02 34) 91 13-1 24, Fax: (02 34) 91 13-2 39 E-Mail: elbin@bochum.ihk.de
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de. |